Berechnen Sie den voraussichtlichen Innungsbeitrag auf Basis der für Ihre Innung relevanten
Angaben. Je nach Gewerbe werden Bruttolohnsumme, Mitarbeiterzahlen, Auszubildende oder
Sonderregelungen automatisch berücksichtigt.
Transparente Berechnung mit innungsspezifischer Logik
Der Rechner blendet nur die Angaben ein, die für die ausgewählte Innung tatsächlich benötigt
werden. Zuschläge, Rabatte und Sonderbestandteile werden im Ergebnis getrennt ausgewiesen,
damit die Berechnung nachvollziehbar bleibt.
Klare PrognoseMit diesem Rechner können Sie schnell und unkompliziert Ihren Beitrag einschätzen.
Klare ErgebnisseGrundbeitrag, Zusatzbeitrag und Gesamtbeitrag werden separat ausgewiesen.
Beitragsberechnung
Wählen Sie zunächst die zuständige Innung. Danach werden die passenden Eingabefelder
automatisch eingeblendet und das Ergebnis fortlaufend aktualisiert.
Zuletzt aktualisiert: 04.02.2026
Schritt 1
Innung auswählen
Die Berechnungslogik unterscheidet sich je nach Innung. Bitte wählen Sie zuerst das
zuständige Gewerk.
Nach der Auswahl erscheinen automatisch nur die Felder, die für die jeweilige
Berechnung benötigt werden.
Relevante Angaben zur Berechnung
Bitte ergänzen Sie die benötigten Daten möglichst vollständig. Das Ergebnis aktualisiert
sich bei jeder Änderung.
Bitte geben Sie die Bruttolohnsumme des relevanten Bemessungszeitraums ein.
Für die Informationstechnik werden Meister und Gesellen personenbezogen berücksichtigt.
Azubi-bezogene Entlastungen werden im Ergebnis automatisch eingerechnet.
Für Steinmetz wird mit Personen- und Betriebsstättenbezug gerechnet.
Hinweis zur SHK-Innung:
Der feste Grundbeitrag und der verpflichtende Beitrag für Öffentlichkeitsarbeit
werden unabhängig von der Bruttolohnsumme angesetzt. Optionale Zuschläge und
Eintrittsjahresregelungen können zusätzlich berücksichtigt werden.
Für die Kfz-Innung wird je Auszubildenden ein zusätzlicher Beitrag angesetzt.
Beim Förderkreis ist der erste Azubi beitragsfrei; ab dem zweiten fällt ein Zusatzbetrag an.
Für die Zweirad-Innung wird der Zusatzbeitrag personenbezogen berechnet.
Für die Musikinstrumentenmacher-Innung wird pro angestellter Person gerechnet.
Hinweis zur Nutzung:
Der Rechner bildet die Standardlogik der jeweiligen Beitragsordnung ab. Sonderfälle,
individuelle Vereinbarungen oder nachträgliche Korrekturen können im Einzelfall von
der hier dargestellten Berechnung abweichen.